Autoren, die mit dem Schreiben von Büchern Geld verdienen wollen, haben ein Problem. Ist es gut oder schlecht, wenn ihre Bücher oder Auszüge davon in Suchmaschinen gefunden werden? Und warum darf Google alles kopieren und digitalisieren und die Leser nicht? Das Urheberrecht ist mit der jüngst gefällten New Yorker Gerichtsentscheidung gewissermaßen ausgehebelt. Als Autor oder Autorin muss ich mich fragen, wie ich damit umgehe. Offen ist nach derzeitigem Kenntnisstand, ob nur Google in diesem Umfang kopieren und digitalisieren darf oder auch andere Konzerne im großen Mediengeschäft. Unklar ist zurzeit ebenfalls, ob Google dies nur in den USA darf oder gar weltweit.
Das Handelsblatt vom 16.11.2013 (https://bit.ly/HRVPRL) bezieht sich auf eine dpa-Meldung, wonach Google den Rechtsstreit gegen eine US-Autorenvereinigung gewonnen hat. Google hatte angeblich seit 2004 insgesamt rund 20 Millionen Bücher in großen Bibliotheken eingescannt und im Internet durchsuchbar gemacht. Während wir also in Europa und Deutschland über Urheberrechte diskutierten, hat Google längst Fakten geschaffen. Eine US-Autorenvereinigung klagte 2005 gegen den Verstoss von Google gegen das Copyright und unterlag nun vor Gericht. Google darf dies laut einem New Yorker Gerichtsbeschluss weiterhin tun. Denn, so die Ansicht des New Yorker Richters, Google Books biete damit erhebliche Vorteile für die Allgemeinheit, beschleunige Fortschritte in Kunst und Wissenschaft, die Werke von Autoren ließen sich auffinden und die ganze Gesellschaft profitiere davon.
Vielleicht sollte man als Autor eines Buches mit Google verhandeln, ob und wieviel sie bezahlen, wenn sie das Dokument direkt in digitaler Form bekommen. Damit könnten sie sich das Kopieren und Einscannen sparen. Dumm nur, dass man sich damit dann Ärger mit dem Verlag einhandelt, der das Buch verlegt. Noch ist die Haltung der Verlage dazu offen.